Gynäkologie

Screening auf Hepatitis B in der Schwangerenvorsorge vorgezogen

Schwangere werden künftig bereits zu Beginn einer Schwangerschaft im Rahmen der ersten serologischen Untersuchungen auf Hepatitis B getestet. Damit wird das Screening vom dritten ins erste Trimenon der Schwangerschaft vorgezogen. Nicht geimpften Schwangeren mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko soll zudem eine Impfung empfohlen werden.

Bislang wurde ein Test auf Hepatitis B erst in der 32. bis 40. Schwangerschaftswoche durchgeführt. War er positiv, wurde das Neugeborene sofort nach der Geburt aktiv/passiv immunisiert.

Am 30. Juni 2023 ist die Änderung der Mutterschafts-Richtlinien in Kraft getreten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit dieser Änderung seine Mutterschafts-Richtlinien an die im Jahr 2021 aktualisierte S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ an, die einen frühen Testzeitpunkt empfiehlt. Laut G-BA haben neuere Forschungsergebnisse gezeigt, dass nicht erst bei der Geburt selbst, sondern bereits im Mutterleib ein Übertragungsrisiko besteht, das zudem bei hoher Viruslast der Mutter steige.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass der Mutterpass in seiner nächsten Auflage entsprechend angepasst wird.  Der aktuelle Mutterpass behält jedoch seine Gültigkeit. Voraussichtlich im vierten Quartal 2023 wird bekannt gegeben, wann das neue Dokument bestellt werden kann.

 

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Ab 01.04.24: Beauftragung in-vitro-diagnostischer Leistungen wird vereinheitlicht 28.03.2024
Ab dem 1. April 2024 werden alle Materialsendungen für in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen nach Abschnitt 1.7 und 30.12.2 EBM sowie nach Kapitel 11, 19 und 32 EBM einheitlich mittels Muster 10 beauftragt.
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Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 17 Ziele für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung gesetzt. Als Gesundheitsunternehmen ist uns die enge Verzahnung von Klimaschutz und Gesundheitsschutz bewusst. Unseren Beitrag zur Gesundheitsversorgung ergänzen wir bereits seit einigen Jahren um konkrete soziale und ökologische Maßnahmen. Nun gehen wir den nächsten Schritt. 
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Für den serologischen Nachweis einer Toxoplasmose-Infektion gibt es ab Oktober 2023 nur noch zwei Gebührenpositionen im EBM. Durch den Beschluss des Bewertungsausschusses wurde das diagnostische Vorgehen damit an den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.
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